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Deswegen gibt es bei uns volle Transparenz und keine versteckten Kosten.
INKLUSIVE SIND NATÜRLICH AUCH
Fahrschuleinschreibung, Eintragung in das Führerscheinregister, Büro- und Verwaltungsaufwand, Behördenkorrespondenz, Prüfungsgarantie, Theorie- und Praxisprüfung, Exklusiver Mitgliederbereich für optimale Ausbildungsbegleitung, Premium Support über WhatsApp, Telefon und Email
Folgende Gebiete sind Bestandteil der Prüfung:
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
a) Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
Inhalte: Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich im Schalten.
b) Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
Inhalte: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Fahrzeuges, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle sowie Verhalten bei Defekten.
c) Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Inhalte: Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse aus den Punkten 1a und 1b.
d) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges
Inhalte: Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeuges und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern.
Wichtigste Kategorie von Gütern, bei denen Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtung, Einsatz des Umschlaggerätes, Abdecken mit einer Plane sowie Entfernen der Plane.
Anwendung der Vorschriften
a) Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
Inhalte: Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 sowie (EG) Nr. 561/2006, Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber oder das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird, Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
b) Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
Inhalte: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre sowie besondere Begleitdokumente für die Güter.
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Logistik
a) Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Inhalte: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
b) Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
Inhalte: Allgemeine Informationen, Folgen für den Fahrer, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.
c) Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Inhalte: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsschädliche Bewegungen und Haltungen, physische Konditionen, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.
d) Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Inhalte: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimittel oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen und Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
e) Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Inhalte: Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des LKW, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
f) Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Inhalte: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahrzeuges, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
g) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Inhalte: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader), unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen der Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte...), Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebotes, Huckepackverkehr, Subunternehmer...).
PRÜFUNGSFAHRZEUGE DER KLASSE C MIT
• Einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mindestens 12000 kg,
• Einer Gesamtmasse von mindestens 10000 kg,
• Einer Länge von mindestens 8 m,
• Einer Breite von mindestens 2,4 m,
• Einem mehrstufigen Gruppengetriebe mit mindestens 8 Vorwärtsgängen,
• Einem Antiblockiersystem,
• Einem Kontrollgerät entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, ABI. Nr. L 370 vom 31.Dez. 1985, S 1 ff und
• Mindestens zwei Plätzen für zu befördernde Personen
• Einem Frachtraum, der einen geschlossenen Körper darstellt, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist und mit dem gewährleistet ist, dass die Sicht nach hinten nur mit den Außenspiegel des Zugfahrzeugs möglich ist
• Einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/
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